Kinder und Jugendliche

Im Parktheater Iserlohn gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JschG). Das heißt: Kinder unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltungen des Parktheaters nicht alleine besuchen. Einlass wird – trotz gültiger Eintrittskarte – nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gewährt. Entsprechende Berechtigungen sind auf Nachfrage am Einlass vorzulegen. Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Gebäude spätestens um 24 Uhr verlassen.

Dies gilt auch für die Familienvorstellungen am Nachmittag, denn aus unserer Sicht ist es nicht im Sinne Ihres Kindes, die Veranstaltung allein zu besuchen. Nach den aufregenden Eindrücken des Theaterbesuchs ist es häufig später noch einmal wichtig, mit den Kindern gemeinsam das Gesehene zu besprechen und nachbearbeiten zu können. Die letztliche Entscheidung darüber treffen aber Sie als Erziehungsberechtigte. Wenn Ihr Kind dennoch allein die Vorstellung besuchen möchte, weisen wir Sie darauf hin, dass durch das Personal des Parktheaters keine Betreuung sichergestellt wird. Zudem bitten wir vor Beginn der Vorstellung um eine kurze Information an unser Garderobenpersonal, wo die Kinder sitzen und wo und wie wir Sie im Notfall erreichen würden.