Abonnement-Bedingungen

Neuanmeldungen

An unsere Neu-Abonnentinnen und Abonnenten haben wir zwei Bitten: Schicken Sie uns den Anmelde-Coupon ausgefüllt zurück. Eine Abonnement-Bestellung kann nur schriftlich erfolgen. Die Neuanmeldungen werden gesammelt und in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Haben Sie bitte etwas Geduld, bis wir Ihnen Ihr neues Abonnement bestätigen. Einen Anspruch auf bestimmte Plätze können wir leider nicht gewähren. Mit der Abonnementbestellung wird auf dem Bestellschein mit der Unterschrift der Abonnentin/des Abonnenten zwischen diesem und der Stadt Iserlohn ein Vertrag geschlossen. Mit der Unterschrift erkennt die Abonnentin/der Abonnent diese Abonnementbedingungen an. Neu-Kundinnen und -Kunden können Abonnements ab Veröffentlichung des Spielplanes bis einen Tag vor der ersten Vorstellung des Abonnements bestellen.

Verlängerung | Kündigung des Abonnements | Neu-Abonnements

Wenn Sie bereits bei uns Abonnentin/Abonnent sind und es bleiben möchten, brauchen Sie gar nichts zu tun: Ihr Abonnement verlängert sich automatisch! Sie erhalten unaufgefordert Ihre Unterlagen für die neue Spielzeit. Für Abonnenteninnen und Abonnenten verlängert sich gemäß den geltenden Abonnementbedingungen das Abonnement für eine weitere Spielzeit (2025|2026), wenn es nicht bis zum 30. April 2025 schriftlich gekündigt wird. Mit der Verlängerung werden die Programm-Gestaltung der Abonnements, die Termine der Veranstaltungen und der Abonnementpreis akzeptiert. Eine Kündigung während der laufenden Saison kann leider nicht berücksichtigt werden. Das Kulturbüro/Parktheater behält sich eine fristlose Kündigung der Abonnements bei Zahlungsverzug vor.

Ihr Abonnement-Ausweis

Als Abonnentin/Abonnent erhalten Sie Ihren Abonnement-Ausweis per Post. Auf diesem Ausweis sind alle Termine Ihres Abonnements vermerkt. Der Einlass zu den Vorstellungen erfolgt nur gegen Vorlage des Abonnement-Ausweises. Bei Verlust des Abonnement-Ausweises stellen wir Ihnen gerne im Abo-Büro (Kulturbüro Iserlohn) einen Ersatzausweis aus. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, damit der Ersatzausweis noch vor der nächsten Abonnementveranstaltung gefertigt werden kann.

Übertragbarkeit 

Sie können Ihren Abonnement-Ausweis auch übertragen. Falls Sie also einen Termin nicht wahrnehmen können, machen Sie doch Ihren Nachbarn oder Freunden eine Freude und geben Ihren Ausweis einfach weiter!

Umtauschscheine

In den „großen“ Abonnements (I, II, III, Meisterkonzerte, Unterhaltung, Mixed Pickles) haben Sie zwei Mal mal pro Spielzeit die Möglichkeit, eine Veranstaltung zu tauschen. Bei allen anderen Abonnements können Sie einmal von Ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen. Der Umtausch ist bis eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Legen Sie dazu bitte Ihren Abonnement-Ausweis vor, damit Sie einen Umtauschbon über den Vorzugspreis der Vorstellung in Ihrem Abonnement. Diesen können Sie in eine verfügbare Vorstellung aus einem anderen Abonnement eintauschen und mit dem regulären Vorverkaufspreis abzgl. 10 Prozent Abonnement-Ermäßigung verrechnen lassen. In der Regel ist eine Zuzahlung notwendig. Bei Einlösung für günstigere Plätze kann keine Rückerstattung erfolgen. Die Umtauschbons sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Für nicht besuchte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet.

Änderung des Abonnements

Ihr Abonnement gilt für eine Spielzeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres und verlängert sich automatisch für die jeweils nächste Spielzeit, sofern Sie Ihr Abonnement nicht bis zum 30. April der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich kündigen. Wenn Sie Ihr Abonnement ändern oder andere Plätze wählen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich bis zum 30. April 2025 mit.

Zahlungsbedingungen

Der Preis für Ihr Abonnement ist in zwei gleichen Raten zu begleichen. Termin für die erste Rate ist der 15. September 2024. Die Bezahlung der zweiten Rate erfolgt am 1. Februar 2025. Auf Wunsch ist auch eine Einmalzahlung des Abonnements möglich.

SEPA-Lastschrift-Verfahren

Wenn Sie uns bei Ihrer Abonnement-Anmeldung oder auch jederzeit später ein SEPA-Mandat erteilen, buchen wir das Entgelt für Ihr Abonnement von Ihrem Konto automatisch und fristgerecht von Ihrem Konto ab.

Geschenkabonnement

Gerne können Sie ein Abonnement verschenken. Bitte teilen Sie uns einfach die Adresse der/der Beschenkten mit. Die Rechnung wird dann an Sie geschickt, und der/die Beschenkte erhält den Abonnement-Ausweis in einem hübschen Geschenkumschlag zugesendet.

Änderungen im Spielplan

Bei nicht vom Parktheater Iserlohn zu vertretenden Anlässen oder in begründeten Ausnahmefällen können eine Verlegung oder die Absage  von Abonnement-Aufführungen oder eine Programm- bzw. Besetzungsänderung unumgänglich werden. Eine Vorstellungsverlegung teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Achten Sie bitte auch auf die Veröffentlichungen in der Tagespresse und in den Publikationen des Kulturbüros Iserlohn. Sollte eine Abo-Vorstellung gänzlich abgesagt werden müssen, wird der Wert auf dem Kundenkonto der Abonnenten gutgeschrieben. Bei einem Ausfall von Vorstellungen durch Streik oder höhere Gewalt kann kein Ersatz gewährt werden.

Spielplan-Mitteilungen

Der Spielplan des Parktheaters Iserlohn wird den Abonnentinnen/Abonnenten vor Ablauf der Kündigungsfrist vorgestellt. Dies geschieht mit einer Sonderveröffentlichung (Spielplan-Übersicht als Beilage im IKZ in Hemer, Iserlohn und Menden), durch Direktversand des Spielplans und durch Auslage in den Vorverkaufsstellen, im Parktheater Iserlohn und vielen öffentlichen Institutionen, Ämtern etc. 

Datenschutz |
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Datenschutzrichtlinie, das Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kulturbüros und Parktheaters Iserlohn finden Anwendung. Sie werden der Kundin/dem Kunden beim Abschluss des Abonnements ausgehändigt und sind auf der Homepage jederzeit in der aktuellen Fassung einsehbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Iserlohn.

Abo-Büro Parktheater Iserlohn
Theodor-Heuss-Ring 24, 58636 Iserlohn
Telefon: 0 23 71 | 2 17 19 16
E-Mail: kulturbuero@iserlohn.d5